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ISSN 1862-0450  |  92. Jahrg.  |  Donnerstag, der 11. März 2010



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Hartz IV Anträge auf illegale Weise bearbeitet

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BeitragVerfasst am: 14.11.2008, 23:03    Titel: Hartz IV Anträge auf illegale Weise bearbeitet

Köln (drf) - Die Hürden für einen Antrag auf Arbeitslosengeld II bei der ARGE in Köln seien mit der strategischen Neuausrichtung der Hartz IV-Behörde im Sinne der Unternehmsberatung Roland Berger schrittweise erhöht worden, kritisiert der Verein Kölner Erwerbslose in Aktion (KEAs).
Bis zu drei oder gar mehr Termine seien mitunter nötig, bis Betroffene den Antrag zur Berechnung ihrer Leistungen schliesslich abgeben dürften, womit sich auch die erste Auszahlung verzögert.

http://LinksForum.de/press/picts/2008_Wuerde_SPD.jpgDamit nicht genug, verbinde die ARGE Köln die Phase der Antragsabgabe mit "zweifelhaften bis rechtswidrigen Sachverhalten". Ein "Orientierungsservice", zuständig für die Antragsannahme, lege den Betroffenen nicht selten eine Eingliederungsvereinbarung zur Unterschrift vor, verbunden mit der Auskunft, dass dies Bestandteil der Antragsabgabe sei.

"Tatsächlich ist gesetzlich geregelt, dass eine Eingliederungsvereinbarung im Sinne eines öffentlich-rechtlichen Vertrags inhaltlich von beiden Vertragsparteien verhandelbar ist", so die KEAs. "Zuständig hierfür ist in aller Regel der persönliche Ansprechpartner oder ein Vermittler."
Im "Orientierungsservice" hätten Eingliederungsvereinbarungen nichts zu suchen und dürften nicht in den Kontext der Antragsabgabe gestellt werden.

Der vermeintlich neueste Coup der Kölner Hartz IV-Verwalter: Antragstellern wird eine Erklärung zur Unterschrift vorgelegt, in der sie sich verpflichten, Rücklagen aus ihrer Regelleistung (351,- Euro für Alleinstehende, die über 25 Jahre alt sind) anzusparen und die Androhung zu akzeptieren, andernfalls finanziell sanktioniert zu werden. Derartige Fälle seien immer wieder in der Beratungspraxis der KEAs aufgetaucht, man habe sie nur durch Intervention erfolgreich abwehren können.

"Die geschilderte Vorgehensweise der ARGE Köln wird von der Bundesagentur für Arbeit in Übereinstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgelehnt, da sie nicht zielführend erscheint und dementsprechend nicht im Einklang mit der geltenden Weisungslage steht“, beantwortete Staatssekretär Klaus Brandner eine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping (SED/PDS/Linke) dazu am Freitag im Deutschen Bundestag.
"Die Vorgenhensweise der ARGE Köln, von Leistungsempfängern eine Verpflichtungserklärung zur Ansparung einer Rücklage abzuverlangen, ist zu beanstanden", so Brandner. "Die Bundesagentur für Arbeit wird die Agentur für Arbeit in Köln als Träger der Grundsicherung auffordern, darauf hinzuwirken, dass die geschilderte Verfahrensweise zur Bildung von Rücklagen künftig unterlassen wird."
 
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